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Entwarnung bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer im Landkreis Gießen

Der Hauptamtlicher Kreisbeigeordnete Siegfried Fricke hat als zuständiger Dezernenten für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises das Infektiöse-Anämie-Sperrgebiet in Gießen Lützellinden am 25.11.2010 aufgehoben. „Alle Pferde im angrenzenden Sperrgebiet des Lahn-Dill-Kreises wurden zweimal im Abstand von mehreren Wochen mit negativem Ergebnis untersucht. Ebenso verliefen alle Untersuchungen von Kontaktbetrieben im Landkreis Gießen negativ, so dass die Betriebssperren im Landkreis Gießen durch das Veterinäramt aufgehoben werden konnten“, betonte Siegfried Fricke gemeinsam mit Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Sachgebiet Tierseuchenbekämpfung im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.

 

In Deutschland sind seit dem 1. September 2010 insgesamt 23 Ausbrüche der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer, auch Equine Infektiöse Anämie (EIA) genannt, amtlich festgestellt worden. Die meisten Ausbrüche betreffen Pferde mit Herkunft Rumänien. Es gibt allerdings auch Fälle, wie jüngst in Nordrhein-Westfalen, wo ein deutsches Pferd ohne Kontakt zu rumänischen Pferden von der Krankheit betroffen war. Im Zusammenhang mit der infektiösen Anämie wurden im Landkreis Gießen über 90 Pferde, davon manche mehrfach, mit negativem Ergebnis untersucht. Zurzeit werden immer noch Neuausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Bayern gemeldet.

 

Vielen Equidenhaltern (Equide = Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere) ist nicht bekannt, welche tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für sie gelten und dass sie bei einem Verstoß mit einem Bußgeld rechnen müssen. Seit dem 1. Juli 2009 benötig jeder Equide in der EU, und somit auch in Deutschland, einen Equidenpass.

 

In diesem Pass wird vermerkt, ob ein Tier am Ende seines Lebens zur Schlachtung vorgesehen sein soll oder nicht. Deshalb müssen in den Pass auch die verabreichten Medikamente inklusive Wurmkuren eingetragen werden. Equidenhalter aus Hessen müssen sich beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen (HVL) in Alsfeld (Tel. 06631-784-50) registrieren lassen und erhalten eine Registriernummer (HIT-Nummer). Um Doppelmeldungen zu vermeiden, sollte der Eigentümer des Tieres mit dem Stallbesitzer absprechen, wer die Registrierung beim HVL durchführt. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Registriernummerinhaber über die Equidenpässe verfügen muss, um diese beispielsweise bei einer Betriebskontrolle im Rahmen des Arzneimittelrechts vorlegen zu können. Außerdem sind die Halter von Equiden verpflichtet, ihre Tiere bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden (0611-94083-0) zu melden, von dort wird Ihnen eine Tierseuchenkassennummer zugeteilt. Tierseuchenkassen- und HIT-Nummer sind dem zuständigen Veterinäramt des Landkreises mitzuteilen, in dem sich die Pferdehaltung befindet.

 

Equiden, die Deutschland verlassen oder aus dem Ausland nach Deutschand verbracht werden, beispielsweise auch im Rahmen einer Urlaubsreise oder im Tuniersport, benötigen grundsätzlich ein amtstierärztliches Zeugnis. Für Pferde aus Rumänien gelten aufgrund der dort grassierenden Infektiösen Anämie verschärfte Bestimmunen.

 

Rumänische Pferde müssen schon vor Reiseantritt in Rumänien über Wochen in Quarantäne stehen und mehrfach über Blutuntersuchungen auf diese Krankheit hin untersucht werden. Eine weitere Quaratänezeit ist nach der Ankunft in Deutschland erforderlich.

 

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer  0641-96614-0 oder unter poststelle.avv@lkgi.de  zur Verfügung.