Themenüberblick
Sie befinden sich hier: Home / Aktuelles / News

Landrätin Schneider ruft zur Wahl auf

Am 7. November werden die 21 Mitglieder des Kreis-Ausländerbeirates neu gewählt

 

Der Wahlausschuss für die Wahl des Ausländerbeirates des Landkreises Gießen hat nach Mitteilung von Landrätin Anita Schneider kürzlich die Zulassung der drei eingereichten Wahlvorschläge beschlossen. Wahltermin ist Sonntag, der 7. November 2010. Landrätin Schneider ermutigt die ausländischen Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen: „Solange es noch kein kommunales Wahlrecht für alle hier lebenden Ausländer gibt – ist eine politische Partizipation über die Ausländerbeiräte gegeben.“ Dieses Wahlrecht zu nutzen, bedeute auch, die Chance zu nuten, die Gesellschaft vor Ort mit gestalten zu können. Die Arbeit des Kreis-Ausländerbeirates ist nach Auffassung von Schneider „sehr wichtig“, denn er kümmere sich um zukunftsrelevanten Themen wie Schule und Bildung, alle relevanten Fragen zur Integration und Migration und begleite die Kreispolitik beratend und unterstützend als Interessensvertreter der hier lebenden Migrantinnen und Migranten.

 

In der von Wahlleiter Ulrich Monz per Losentscheid ermittelten Reihenfolge handelt es sich um die drei Wahlvorschläge Liste 1: Kurdistan-Liste (KURD), Liste 2: Internationale Liste (IL) und Liste 3: Aktive interkulturelle Liste (AiL).

 

Die Kurdistan-Liste (KURD) tritt mit sechs Bewerberinnen und Bewerbern an und wird von Serdar Isik angeführt. Für die Internationale Liste kandidieren 19 Personen, angeführt wird diese Liste von Tim van Slobbe. Die Aktive interkulturelle Liste besteht aus 29 Bewerberinnen und Bewerbern; Spitzenkandidat ist Edin Muharemovic.

 

Gewählt werden am 7. November 2010 neben den 21 Mitgliedern des Ausländerbeirates des Landkreises Gießen auch die örtlichen Ausländerbeiräte in Gießen, Lich, Linden, Lollar und Pohlheim.

 

Wahlberechtigt für die Kreis-Ausländerbeiratswahl sind die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Gießen haben.

 

Für diese Wahl ist der Landkreis Gießen in zehn Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlberechtigten werden von den Städten und Gemeinden per Wahlbenachrichtigung darüber informiert, in welchem Wahllokal sie wählen können.

 

Wer ein Wahllokal nicht aufsuchen möchte, kann auch per Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Erforderlich zur schriftlichen Stimmabgabe ist allerdings grundsätzlich ein Antrag. Dieser kann mündlich oder schriftlich auch durch Übermittlung in elektronischer Form (Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder E-Mail) erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig! Für die Antragstellung empfiehlt sich im Allgemeinen die Verwendung des Vordruckes, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, verbindlich ist dies für die Wahlberechtigten jedoch nicht.

 

Antworten auf mögliche Rückfragen der ausländischen Wahlberechtigten liefert seitens der Kreisverwaltung Ingo Happel vom Fachdienst „Aufsichts- und Ordnungswesen“ (FD 30), im Bachweg 9, 35398 Gießen, Tel. 06 41/93 90-22 12.