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Verfassungsklage gegen das Land Hessen eingereicht

Verfassungsklage gegen das Land Hessen eingereicht: „Diese Klage ist ein Versuch, die kommunale Selbstverwaltung zu retten“
Landrätin Schneider wertet die Bemühungen des Hessischen Landkreistags als nachdrückliches und notweniges Zeichen an die Landesregierung

 

Gießen. Drei hessische Landkreise haben beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen Verfassungsklage gegen das Land Hessen eingereicht, weil sie aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sehen. Sie tun dies stellvertretend für alle Landkreise im Land Hessen und mit Unterstützung des Hessischen Landkreistages (HLT), der Interessenvertretung der 21 hessischen Landkreise. „Wir haben uns im Präsidium des Hessischen Landkreistages dazu entschlossen, diese Klage einzureichen, weil sämtliche Appelle bislang keine Wirkung zeigten“, sagte die Gießener Landrätin Anita Schneider, die auch dem HLT-Präsidium angehört.

 

Dabei gehe es allein darum, das Land in die Pflicht zu nehmen, die notwendigen Finanzmittel für die an die Landkreise übertragenen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, um die kommunale Selbstverwaltung zu erhalten. Es könne nicht länger angehen, dass die Kreise im Auftrag der Landesverwaltung Ausgaben tätigen müssen, ohne dafür die entsprechenden Mittel zugewiesen zu bekommen. „Diese Klage ist ein Versuch, die kommunale Selbstverwaltung zu retten. Denn unter den gegebenen finanziellen Bedingungen können wir nicht mehr verantwortlich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger agieren und eigenverantwortlich handeln“, machte Schneider deutlich. Die miserable Haushaltssituation der Landkreise sei auch ein Ergebnis der Kürzungen der Zuweisungen des Landes Hessen an die Gemeinden und Gemeindeverbände um dauerhaft rund 360 Euro jährlich. Diese Lücke könne nicht durch Eigenanstrengung in Form von Einsparungen bei den Aufwendungen gedeckt werden. Allein dem Landkreis Gießen fehlen durch diese Kürzungen rund 10 Millionen Euro jährlich. Hinzu kommen steigende Aufwendungen bei den Transferleistungen im Jugendhilfe- und Sozialhilfebereich.

 

Schneider betont zudem: „Dies ist keine politisch motivierte Klage, sondern es geht um den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung. Politische Interessen oder gar eine oppositionelle Haltung gegen die schwarz/gelbe Landesregierung spielen in diesem Fall keine Rolle.“ Deswegen hat der HLT, der die Kosten der Klage unter seinen Mitgliedern einträchtig aufteilen wird, mit den Landkreisen Bergstraße (CDU), Waldeck-Frankenberg (SPD) und Werra-Meißner (SPD) auch exemplarisch drei Mitglieder gewählt, die politisch unterschiedlich geführt werden.