Niedrigwasser sorgt für Stress bei Flora + Fauna
Kreis-Fachdienst „Wasser- und Bodenschutz“ informiert über mögliche Konsequenzen
Das diesjährige Frühjahr mit seinen hohen Temperaturen in Verbindung mit der ungewöhnlich geringen Niederschlagshäufigkeit und Niederschlagsmenge führt derzeit auch in den Fließgewässern zu „Stresssituationen“ für Flora und Fauna dieser Lebensräume. Auch wenn es momentan manchmal sehr schwül ist, ab und an ein Gewitter mit Blitz und Donner die Menschen aufschreckt und es zu Niederschlägen kommt, ist der Regen seit Wochen Mangelware. Über Hintergründe der aktuellen Wasserlage und deren Folgen hat sich Landrätin Anita Schneider deshalb am Donnerstag (09-06-2011) von Klaus-Peter Burger vom Fachdienst „Wasser- und Bodenschutz“ informieren lassen.
Neben der natürlichen, durch den Menschen nicht beeinflussbaren Situation einer regenarmen Periode– die vom Ökosystem „Fließgewässer“ in aller Regel meisterbar ist – führen nach Angaben Burgers zusätzliche Benutzungen durch den Menschen unter Umständen möglicherweise zu weitreichenden Schädigungen des Systems.
Insbesondere Wasserentnahmen stellten hier einen wesentlichen Einflussfaktor dar. Dies betreffe zum Einen solche Entnahmen, die über eine förmliche wasserrechtliche Zulassung geregelt sind, wobei hier in der Regel Niedrigwasser-Abflussverhältnisse fachbehördlich geprüft worden seien und Berücksichtigung gefunden hätten.
Neben diesen erlaubnis- oder bewilligungspflichtigen Benutzungen könnten auch die nach Wasserhaushaltsgesetz und Hessischem Wassergesetz erlaubnis- oder bewilligungsfreien Benutzungen erheblich zur Verschärfung der Situation beitragen.
Zwar werden den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des so genannten Gemein- und Anliegergebrauchs nach §§ 25 und 26 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit. § 19 Hessisches Wassergesetz umfangreiche erlaubnisfreie Nutzungsmöglichkeiten am Gewässer eingeräumt, jedoch seien auch diese Rechte unter anderem unter die Vorbehalte gestellt, dass Rechte Dritter nicht entgegenstehen und Andere nicht beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus kann die Wasserbehörde den Gemeingebrauch zum Wohl der Allgemeinheit, zum Schutze des Naturhaushaltes oder zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit beschränken oder ausschließen.
Aufgrund der aktuellen Abflusssituation in nahezu allen Fließgewässern muss davon ausgegangen werden, unterrichtete Burger Landrätin Schneider, dass jegliche zusätzliche Belastung insbesondere durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems „Fließgewässer“ führen könne.
Zwar dürften durch die Niederschläge der letzten Nacht eine geringfügige Entschärfung der Situation eingetreten sein, dennoch sollte bis zur Normalisierung der Abflussverhältnisse auf entsprechende Gewässerbenutzungen aus Sicht des Fachdienstes „Wasser- und Bodenschutz“ verzichtet werden.
Sollte sich eine erneute Verschärfung der Situation abzeichnen, müsste nach Ansicht von Burger gegebenenfalls eine förmliche Einschränkung oder Untersagung von Gewässerbenutzungen – insbesondere von Wasserentnahmen – mit allen strafrechtlichen Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen erfolgen.








