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Dienstleistungen

Dienstleistung: Umtausch oder Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU/EWR)

Beschreibung: Wer eine Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den EWR besitzt, die er während eines mindestens 185 Tage dauernden Aufenthaltes erworben hat, und seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland begründet, kann seine Fahrerlaubnis umtauschen bzw. umschreiben lassen. Eine ausländische Fahrerlaubnis ist nur gültig, wenn der Inhaber sich zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbes nachweislich mindestens 185 Tage ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat.

Unterlagen:
  • Antragsvordruck (ist erhältlich und auszufüllen bei der Fahrerlaubnisbehörde)
  • ausländischer Führerschein
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass und EU-Ausweis
  • biometrisches Passbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheines (z. B. durch den ADAC oder einen amtlich anerkannten und vereidigten Übersetzer)
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung gemäß Anlage 5 Ziffer 1 FeV sowie augenfachärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV für die Klasse C1, C1E ab dem 50. Lebensjahr und für die Klassen C, CE 5 Jahre nach Erteilung der EU/EWR-Fahrerlaubnis
  • Des weiteren ist bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis der Belegart "0" zu beantragen


  • Gebühren: zur Zeit zwischen 35,00 € und 35,80 €

    Abteilung: Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Laubach (Außenstelle)
    Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Klein-Linden, Bachweg 9

    Formulare: Antrag Ersterteilung (67kb)