Landkreis Gießen bekommt Geld aus dem Landesausgleichsstock
Zuwendung über 3,3 Millionen Euro gesichert
Landkreis Gießen bekommt Geld aus dem Landesausgleichsstock
Gießen. „Die Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen haben ganze Arbeit geleistet“, lobt der Erste Kreisbeigeordnete Dirk Oßwald seine Mitarbeiter. „Ohne ihre Initiative hätten wir diese Förderung von 3,3 Millionen Euro aus dem Landesausgleichsstock wohl nicht bekommen“, sagt er. Die im Landesausgleichsstock einmalig bereitgestellten Mittel zum „Ausgleich von Härten bei Durchführung des Finanzausgleichs“ betragen für das vergangene Jahr fünf Millionen Euro. Da neben dem Landkreis Gießen nur ein weiterer Landkreis die Gelder beantragt hat, kommt ein Großteil der Hilfe der Gießener Kreiskasse zugute.
Der Zuwendungsbescheid über 3.328.325 Euro erreichte vor einigen Tagen den Kreisausschuss des Landkreises Gießen. Das Innenministerium sichert darin Mittel aus dem Landesausgleichsstock zu, die für Landkreise und kreisfreie Städte gedacht sind, die von der Streichung des „Härteausgleichs für Minderzuweisungen im Bereich Soziales“ einschneidend betroffen sind. „Nachdem die Bemessungsgrundlage für Zuweisungen im Bereich der Sozialleistungen geändert wurden, haben wir in den vergangenen Jahren immerhin rund 5,5 Millionen Euro aus dem Härteausgleich bekommen, damit die Verluste gegenüber der früheren Regelung wenigstens teilweise ausgeglichen wurden “, erklärt Kämmerer Dirk Oßwald. Diese Unterstützung sei nun aber im letzten Jahr auch weggefallen. „Deswegen freut es uns umso mehr, dass wir jetzt noch eine einmalige Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock bekommen konnten, um das Loch, das durch die Streichung des Fördertopfes entstanden ist, wenigstens teilweise stopfen zu können“, sagte Oßwald.
Zwar überwiegt derzeit die Freude über die Beihilfen in dieser außergewöhnlichen Höhe, dennoch tröstet diese Zuwendung des Landes nur teilweise über die geänderte Bemessungsgrundlage zum Ausgleich der Sozialleistungen hinweg, wie Oßwald deutlich macht: „Wir haben im Kreis Gießen vergleichsweise hohe Sozialhilfeausgaben, die wir aus eigener Kraft nicht stemmen können. Eine Zuweisung, die sich an den tatsächlich geleisteten Belastungen im Sozialbereich orientiert, wäre aus unserer Sicht gerechter. Die Zuweisungen die das Land Hessen zum Ausgleich der Sozialleistungen gewährt, sind leider völlig unzureichend.“








