Landrätin Schneider: Rekommunalisierung des infrastrukturellen Gebäudemanagements wird beim Landkreis Gießen ergebnisoffen diskutiert
Eine Arbeitsgruppe in der Kreisverwaltung Gießen, zusammengesetzt aus Vertreterinnen der Verwaltungsleitung, des Personalrates und der Frauenbeauftragten sowie dem für die Organisation des Hausmeister- und Reinigungsdienstes zuständigen Fachbereiches und dem internen Controlling beschäftigt sich derzeit mit der Entwicklung eines Konzeptes, durch das eine Rückführung der fremdvergebenen Leistungen der Hausmeister und Reinigungsdienste in eine kommunale Trägerschaft möglich wird.´
Wie Frau Landrätin Schneider mitteilt, sind zwar bereits erste Vorarbeiten geleistet worden, jedoch stehe man noch ganz am Anfang des Prozesses zur Entwicklung eines schlüssigen Konzeptes, durch das – und so der Beschluss des Kreistages – ein wirtschaftliches und sozial verträgliches Gebäudemanagement der Kreisliegenschaften erreicht werden soll. „Ich bedauere es sehr, dass aufgrund der Redebeiträge in der Sitzung des Kreistages am vergangenen Montag bei Vertretern der CDU und der FDP der Eindruck entstanden ist, die weitere Form einer Erledigung der Aufgaben des infrastrukturellen Gebäudemanagementes sei bereits entwickelt und von der Koalition entschieden worden ohne dass der Kreistag hier noch ein Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Entscheidungsrecht habe. Ich lege größten Wert darauf, dass deutlich wird, dass es sich um einen ergebnisoffenen Prozess handelt, der in einer der folgenden Kreistagssitzungen in diesem Jahr durch den Kreistag entschieden wird. Es sind noch keine Vorfestlegungen getroffen worden. Dies habe ich versucht, in der Kreistagssitzung deutlich zu machen. Mein Wissensstand war, dass bislang keine Verträge mit privaten Reinigungsfirmen gekündigt wurden. Die zuständige Dezernentin, Frau hauptamtliche Kreisbeigeordnete Dr. Schmahl teilt mir mit, dass jedoch vorsorglich einige Verträge bereits im Mai diesen Jahres – also noch zur Amtszeit des Amtsvorgängers von Frau hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Dr. Schmahl - zum Jahresende gekündigt wurden, da sich diese sonst langfristig verlängert hätten und eine freie Entscheidung des Parlamentes als oberstem Souverän aufgrund der vertraglichen Bindung faktisch nicht möglich gewesen wäre,“ so Landrätin Anita Schneider und weiter: „Diese Verträge können, je nach Entscheidung durch den Kreistag, auch kurzfristig verlängert werden, so dass durch dieses Verfahren ein Höchstmaß an Flexibilität geschaffen werden konnte und jegliche Beschlussoption des Kreistages durch anschließendes Verwaltungshandeln umsetzbar wird.“








