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Schutz von Kindern und Jugendlichen auch Thema von Feuerwehren

Wachsamkeit für Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Kreis schulte Jugendfeuerwehrwarte der Kommunen - Oßwald: Alle Personen sind gefordert, wenn junge Menschen gefährdet sind
 
Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, sind die Fachkräfte zum Handeln aufgefordert.  Damit das Jugendamt von den vermuteten Kindeswohlgefährdungen erfährt, ist eine Information derjenigen notwendig, die mit den familiären Strukturen in Kontakt stehen. Dazu gehören auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehren im Landkreis Gießen. Die Jugendförderung des Landkreises hat deshalb kürzlich gemeinsam mit der Kreisjugendfeuerwehr, dem Fachdienst Brandschutz und Wildwasser Gießen e. V. zu einer Infoveranstaltung zum Thema ´Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung´ eingeladen. Zielgruppe  waren die Stadt- und Gemeinde-Jugendfeuerwehrwarte der Kreiskommunen.

 

„Alle Personen sind gefordert, wenn Mädchen und Junge gefährdet sind. Es ist die Aufgabe eines jeden, junge Menschen vor Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen“, betonte der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Dirk Oßwald (Freie Wähler).

 

Ingrid Macht, Teamleiterin der Jugendförderung des Landkreises Gießen, hob die Bedeutung der Information von ehrenamtliche tätigen Personen hervor, die im direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. „Es ist wichtig, ehrenamtlich tätige über die gesetzliche Verpflichtung aufzuklären und ihnen Handlungssicherheit zu geben. Wir sind sehr froh, mit der Kreisjugendfeuerwehr einen verantwortungsvollen Partner gefunden zu haben, der ein offenes Ohr für das Thema hat. Es ist ein großer Schritt, dass wir neben den hauptamtlichen Kräften jetzt auch Ehrenamtliche zum Thema Kinder- und Jugendschutz schulen“, so Ingrid Macht.

 

Ingrid Kaiser vom Wildwasser Gießen e. V. machte deutlich, dass es sehr wichtig ist, zu prüfen, ob das Kind gewalttätigen Handlungen oder Übergriffen ausgesetzt war oder ob es sich lediglich um einen Verdacht handelt.

 

„Hinweise müssen ernst genommen werden. Bei akuter Gefährdung eines Kindes oder eines Jugendlichen steht dessen Schutz  an erster Stelle. In diesem Fall muss das Jugendamt eingeschaltet werden“, so Ingrid Kaiser. Hierbei spielen wichtige rechtlichen Rahmenbedingungen  wie das Elternrecht, die Schutzverpflichtung und die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle, die man im Rahmen der  Infoveranstaltung ausführlich vorstellte.

 

Die 20 anwesenden Mitglieder der Jugendfeuerwehren zeigten großes Interesse an diesem Thema. Sie äußerten den Wunsch nach mehr Informationen für die Jugendgruppenleiter der Feuerwehren. Für das Jahr 2011 sind weitere Schulungsangebote zum Thema „Schutz von Kindern und Jugendlichen“ für die Jugendgruppenleiter geplant.

 

Die Bedeutung dieses Themas wurde bei den Feuerwehren im Kreisgebiet entsprechend hoch bewertet. So hat der damalige Verbandsvorsitzende und heutige Kreisbrandinspektor Mario Binsch, nachdem Ingrid Macht und Ingrid Kaiser ihn über dieses Thema  informierten, sofort der Schulung der Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte zugestimmt.

 

Zuvor mussten jedoch die Verantwortlichen für die Jugendarbeit in den Feuerwehren, die Bürgermeister und die 18 Stadt-/Gemeindebrandinspektoren, hierüber informiert werden. In der Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes am 05. Juni 2010 wurden alle Bürgermeister, die 18 Stadt- und Gemeindebrandinspektoren, die 106 Wehrführer, 106 Vereinsvorsitzende der Feuerwehrfördervereine und die Jugendmusikabteilungen der Feuerwehren aus dem gesamten Kreisgebiet vorinformiert und dann die hier erwähnte Schulung der Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte vereinbart. „Wenn uns Jugendschutz wichtig ist, dann muss dieses Thema Chefsache bei den Feuerwehren im Landkreis sein“, so argumentierte Mario Binsch seiner Zeit.

 

Bei Fragen zum Thema können sich Bürgerinnen und Bürger an Ingrid Macht, Teamleiterin beim Fachdienst Jugendförderung des Landkreises Gießen unter Telefon 0641/ 9390-9113 oder E-Mail ingrid.macht@lkgi.de wenden.