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Kreis freut sich auch 2011 über konstante Restmüll-Entsorgungspreise

Abfalldezernent Oßwald freut sich über weitere Preisstabilität auch bei anderen Dienstleistungen im Abfallbereich

 

„Nach konstanten Preisen in 2010 wird es auch für 2011 keine Erhöhung der Preise für Transport und Entsorgung des Restabfalls für Stadt und Landkreis Gießen geben“. Dies teilte Dirk Oßwald, Erster Kreisbeigeordneter und Abfallwirtschaftsdezernent, jetzt in einer Pressemitteilung mit.

 

Die Konstanz der Preise betrifft alle Dienstleistungen, die der Landkreis in einem großen Entsorgungsauftrag 2006 nach europaweiter Ausschreibung an die damals teilprivatisierte Gesellschaft ZAUG-Recycling vergeben hatte. Die auch heute noch dem Kreis mehrheitlich und der Firma REMONDIS sowie Geschäftsführer Müller als Minderheitsgesellschafter gehörende Firma mit Sitz in Buseck übernimmt etwa Transport und Entsorgung des Restmülls aller Haushalte in Stadt und Kreis, den Betrieb des Abfallwirtschaftszentrums und der Abfallumschlaganlage in der Giessener Lahnstraße, die Sperrmülleinsammlung oder den kreisweiten Tausch von Müllgefäßen.


Die Entwicklung der Preise für diese Dienstleistungen ist an einen komplexen Preissteigerungsindex gekoppelt, der dafür gesorgt hat, dass weder 2010 noch 2011 Preissteigerungen anfallen.

 

 „Diese Konstanz bei den Preisen auch im kommenden Jahr ist ein Zeichen für die Qualität des Vertrages und ein gutes Signal für das Ziel stabiler Abfallgebühren im Landkreis Gießen“, machte Oßwald deutlich.

 

Die Gebühren für die Entsorgung des Restmülls im Landkreis sind seit vielen Jahren nicht erhöht worden, vielmehr konnten die meisten Haushalte mit der Systemumstellung bis 2006 sogar deutlich sparen. „Die europaweite Ausschreibung der Restmüllentsorgung des Landkreises in 2006 war eine gute Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger. Es ist weiterhin unser Ziel, die Müllgebühren konstant zu halten“, hob der Abfallwirtschaftsdezernent hervor.

 

Karin Wandel, Fachdienstleiterin Abfallwirtschaft in der Gießener Kreisverwaltung betonte abschließend, dass in der Restmüllgebühr für die grauen Tonnen außer der Leerung  die turnusmäßige Abfuhr von Sperrmüll sowie von Grün- und Gartenabfällen, die Schadstoffsammlung des Schadstoffmobils, die Abholung von Elektroschrott und die Entsorgung der Papiertonne inbegriffen sind.