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Landrätin Schneider begrüßt Kompromiss zur Schuldenbremse

Ein Erfolg für die kommunale Ebene

 

Landrätin Anita Schneider begrüßt die Entscheidung der Fraktionen CDU, SPD,FDP und Bündnis 90/Die GRÜNEN im Hessischen Landtag, die Einhaltung der in der Hessischen Verfassung vorgesehene Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen und Landkreise umzusetzen. Auf Initiative der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen habe man nun einen guten fraktionsübergreifenden Kompromiss gefunden, der besage, dass  die Landespolitik nicht nur sparen dürfe, sondern auch für Einnahmen sorgen müsse. Der Text nehme den Hinweis auf die Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landes mit auf und sichere zudem den Anspruch der Kommunen und Kreise für eine für die Erfüllung ihrer Aufgaben angemessene Finanzausstattung - auch unter den Bedingungen der staatlichen Schuldenbremse.

 

Mit diesem Kompromiss wird mit der sogenannten Schuldenbremse auch ausdrücklich die Einnahmeverantwortung des Landtags und der Landesregierung in den Blickpunkt genommen. Die Haushaltskonsolidierung darf nicht allein durch Kürzungen erreicht werden, sondern auch aufgrund von Maßnahmen, die zu Einnahmeverbesserungen führen.

 

Wichtig für die Kommunen und Kreise ist jedoch auch, dass künftige Einsparungen nicht auf dem Rücken der in Hessen finanziell angeschlagenen Kommunen ausgetragen werden.  Denn so seien zurzeit schon fast 90 Prozent der Kommunen und Kreise nicht mehr in der Lage ihren Haushalt auszugleichen. Verschärft wird dies durch den Entzug von rund 340 Mio EUR im Kommunalen Finanzausgleich. Insofern war notwendig festzuhalten, dass die Einsparungen nicht weiter zu Lasten der Kommunen und Kreise gehen können.

 

Für die Zukunft wünscht sich Schneider, dass eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen gesichert werde. Die Schuldenbremse dürfe nicht zu einer Politik des sozialen Kahlschlags und des Ausbluten von Bildung führen oder zum Abbau von Infrastruktur im Bereich der Daseinsvorsorge.


Richtig und wichtig ist auch der Zusatz, dass nicht erst mit der Schuldenbremse, die im Haushaltsjahr 2020 wirksam werden soll, der Prozess des Abbaus des bestehenden strukturellen Haushaltsdefizits beim Land Hessen beginnt.  Dieser müsse nun mit dem Haushaltsjahr 2011 beginnen. So wie die Kommunen und Landkreise auch bereits seit Jahren Einsparungen vornehmen.