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Medizin-Fachleute präsentieren Schlaganfall-Konzept

Der Schlaganfall ist die Diagnose, die heutzutage am Häufigsten zu dauerhafter Invalidität und Pflegebedürftigkeit führt. In Deutschland erleiden etwa 150.000 Menschen pro Jahr einen Schlaganfall. Von den Überlebenden werden 25 Prozent pflegebedürftig, 50 Prozent arbeitsunfähig. Im Jahr 2005 wurden in Hessen 20.486 Patientinnen und Patienten mit der Diagnose „Schlaganfall“ behandelt. Am Standort des Rettungshubschraubers „Christoph Hessen“ an der Gießener Margaretenhütte wurde am Mittwoch (15-12-2010) das neue Schlaganfall-Konzept bei Anwesenheit von Landrätin Anita Schneider durch die medizinischen Fachleute vorgestellt.

 

Die Grundlage für die Alarmierung der Rettungsmittel ist eine Alarmierungs- und Ausrückeordnung (AAO). Diese Handlungsanweisung wird durch den Träger des Rettungsdienstes festgelegt und durch die Zentrale Leitstelle umgesetzt. Diese orientiert sich dabei weitestgehend an den Grenzen der Gebietskörperschaften (hier: Landkreise). Die Grundlage für die Zuweisung von Notfall-Patienten in eine stationäre Behandlung ergibt sich aus den Versorgungsbereichen des Hessischen Krankenhaus-Rahmenplanes für die Krankenhäuser, die innerhalb von 30 Minuten erreichbar sind. Somit sind Krankenhäuser zur Aufnahme von Notfallpatienten verpflichtet, die auch außerhalb des jeweiligen Rettungsdienst-Bereiches gelegen sein können und demnach in die rettungsdienstliche Einsatzplanung mit aufgenommen werden müssen.

 

Unstrittig ist die besondere Bedeutung der prä-hospitalen Phase in der Akutbehandlung des Schlaganfalls. Eine optimierte rettungsdienstliche Versorgung und eine standardisierte Krankenhaus-Zuweisungsstrategie haben wesentlichen Einfluss auf die Prognose von Schlaganfall-Patienten.

 

Da der Schlaganfall ein zeitkritischer Notfall ist, wird nach dem aktuellen Konzept der beteiligten Gebietskörperschaften ein schnellstmöglicher Transport von Schlaganfall-Patienten in die nächstgelegene geeignete Zielklinik bei Sicherstellung gültiger rettungsdienstlicher Standards umgesetzt. Insbesondere Einsatz-Sachbearbeitern von Zentralen Leitstellen und Rettungsassistenten vor Ort kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu bei der Abwägung Transportdistanz/Transportzeit und der Notwendigkeit der Ausweitung der notfallmedizinischen Versorgung vor Ort.

 

Nach Verabschiedung durch den gemeinsamen Qualitätszirkel „Notfallmedizin“ aller am Rettungsdienst beteiligten Institutionen der Landkreise Marburg-Biedenkopf und Gießen gilt das Konzept seit diesem Wochenende für Rettungsassistenten und die Einsatzsachbearbeiter der Zentralen Leitstellen als Verfahrungsanweisung und für Notärzte als Therapieempfehlung.