Landrätin Schneider erhält für 2010 positive Schwerbehindertenstatistik
Der Landkreis Gießen nimmt seine Pflichten als Arbeitgeber wahr und kommt dabei insbesondere auch seiner Verantwortung nach, behinderte Menschen zu beschäftigen. Dies zeigt die aktuelle Statistik für das Jahr 2010. Anlässlich der Einreichung der Statistik bei der Agentur für Arbeit durch die Kreisverwaltung, stellt Landrätin Anita Schneider fest: „Die Kreisverwaltung nimmt ihre gesetzliche Verspflichtung seit Jahren sehr ernst und weist äußerst positive Zahlen aus“.
So betrug im Jahr 2010 die Anzahl der anrechnungsfähigen Schwerbehinderten für den Landkreis Gießen 101 Beschäftigte. In 2009 betrug die Anzahl 97 Beschäftigte.
Die Anzahl der durchschnittlich ermittelten anzurechnenden Arbeitsplätze betrug für 2010 = 870. In 2009 betrug diese ebenfalls 870, in 2008 = 895.
Für 2010 beträgt die durchschnittliche Quote für den Landkreis 10,49 Prozent. Für 2009 betrug die Quote 10,42 Prozent, 2008 waren es 10,15 Prozent.
Nach den gesetzlichen Regelungen müssen private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 73 ff SGB IX verfügen, der Pflicht folgen, auf wenigstens fünf Prozent dieser Plätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigten.
Die entsprechende Statistik ist bei der für den Sitz des Arbeitgebers zuständigen Agentur für Arbeit für das vergangene Kalenderjahr bis Ende März einzureichen. Erfasst werden dabei schwerbehinderte Menschen (sbM) ab einem Beschäftigungsumfang von 18 Stunden und mehr. Menschen sind schwerbehindert, mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.








