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Dienstleistungen

Dienstleistung: Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009

Unterlagen:

Bei Zulassung durch Besitzer:


• Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
• Zulassungsbescheinigung Teil I oder 
• Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
• Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV
• gültiger Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
• Einzugsermächtigung (siehe Dokument Vollmacht mit Einzugsermächtigung) wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2005 zugelassen wurde oder wenn sich die Bankverbindung geändert hat
• ggf. Vollmacht incl. Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten



Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)

Formulare: INFO-BLATT Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009 (881kb)