Dienstleistungen
Dienstleistung:
Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009
Unterlagen:
Bei Zulassung durch Besitzer:
• Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
• Zulassungsbescheinigung Teil I oder
• Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
• Versicherungsbestätigungsnummer (eVB Nr.) nach § 23 FZV
• gültiger Personalausweis oder Reisepass incl. Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
• Einzugsermächtigung (siehe Dokument Vollmacht mit Einzugsermächtigung) wenn das Fahrzeug vor dem 01.01.2005 zugelassen wurde oder wenn sich die Bankverbindung geändert hat
• ggf. Vollmacht incl. Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
Abteilung:
Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)
Formulare:
INFO-BLATT Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009 (881kb)
| Dienstleistung: | Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009 |
| Unterlagen: | Bei Zulassung durch Besitzer:
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| Abteilung: | Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9 Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle) |
| Formulare: | INFO-BLATT Einmalige Kennzeichenmitnahme innerhalb Hessens bei gleichen Halter ab 01.11.2009 (881kb) |








