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Die Jugendförderung im Landkreis Gießen

Der Fachdienst Jugendförderung besteht aus den Arbeitsbereichen Kommunales Jugendbildungswerk und Jugendpflege.

 

Unsere gesetzliche Arbeitsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes, hier besonders die §§ 9, 11, 12, 14, und das Jugendbildungsförderungsgesetz des Landes Hessen.

Mit diesem gesetzlichen Auftrag verfolgen wir das Ziel Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwert zu stärken und ihnen Lebens- und Alltagskompetenz zu vermitteln. Unsere Angebote orientieren sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen. Wir möchten sie darin unterstützen selbstbestimmt zu agieren, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Das Ganze soll (trotzdem!) Spaß und Freude machen und Themen aus dem Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen aufgreifen.

 

Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenslagen von Mädchen und Jungen ist für uns eine Querschnittsaufgabe.

 

Wir führen vielfältige Veranstaltungen und Projekte für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahren sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Jugendarbeit durch. Die Arbeit der Jugendförderung wird aus Mitteln des Landkreises Gießen und des Landes Hessen finanziert. Daher ist es uns möglich den Teilnehmerbeitrag für unsere Veranstaltungen relativ niedrig zu halten. Es ist unser Anliegen und Ziel Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten die Teilnahme an unseren Angeboten zu ermöglichen.

 

Viele unserer Veranstaltungen finden vernetzt statt. Unsere Kooperationspartner sind: Schulen, kommunale Jugendpflegen, Vereine, Beratungsstellen, die Fachstelle für Suchtprävention, Kirchen u.v.m. 


Kommunales Jugendbildungswerk

Das Jugendbildungswerk führt Veranstaltungen zur sozialen, politischen und kulturellen Bildung u.a. in den folgenden Arbeitsbereichen durch:

  • Bildungsurlaube
  • Geschlechtsspezifische Angebote
  • Präventionsarbeit
  • Politische Bildung
  • Veranstaltungen zu den Themen Nationalsozialismus und Rechtsextremismus
  • Fortbildung für Multiplikatoren
  • SV – Seminare
  • Medienbildung
  • Organisation von Fachtagungen  

 

Jugendpflege

Die Jugendpflege hat ihren Arbeitsschwerpunkt im Jugendfreizeitbereich. Zu den Hauptaufgabengebieten gehören:

  • Organisation von Freizeiten
  • Beratung von Verbänden und Freien Trägern
  • Beratung für Jugendpflegen und Jugendzentren im Landkreis
  • Bezuschussung von Material, Freizeiten und Projekten
  • Ausbildung von Freizeitbetreuern
  • Gewährung von Sonderurlaub
  • Jugendleitercard - Ausbildung

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