Die Jugendförderung im Landkreis Gießen |
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Der Fachdienst Jugendförderung besteht aus den Arbeitsbereichen Kommunales Jugendbildungswerk und Jugendpflege.
Unsere gesetzliche Arbeitsgrundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes, hier besonders die §§ 9, 11, 12, 14, und das Jugendbildungsförderungsgesetz des Landes Hessen. Mit diesem gesetzlichen Auftrag verfolgen wir das Ziel Kinder und Jugendliche in ihrem Selbstwert zu stärken und ihnen Lebens- und Alltagskompetenz zu vermitteln. Unsere Angebote orientieren sich an den Interessen von Kindern und Jugendlichen. Wir möchten sie darin unterstützen selbstbestimmt zu agieren, zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Das Ganze soll (trotzdem!) Spaß und Freude machen und Themen aus dem Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen aufgreifen.
Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessenslagen von Mädchen und Jungen ist für uns eine Querschnittsaufgabe.
Wir führen vielfältige Veranstaltungen und Projekte für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bis 27 Jahren sowie Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus der Jugendarbeit durch. Die Arbeit der Jugendförderung wird aus Mitteln des Landkreises Gießen und des Landes Hessen finanziert. Daher ist es uns möglich den Teilnehmerbeitrag für unsere Veranstaltungen relativ niedrig zu halten. Es ist unser Anliegen und Ziel Jugendlichen aus allen Bevölkerungsschichten die Teilnahme an unseren Angeboten zu ermöglichen.
Viele unserer Veranstaltungen finden vernetzt statt. Unsere Kooperationspartner sind: Schulen, kommunale Jugendpflegen, Vereine, Beratungsstellen, die Fachstelle für Suchtprävention, Kirchen u.v.m.
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