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    •   Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen

      Anhand dieser Richtlinien werden die entsprechenden Anträge für Zuschüsse bearbeitet. Die Richtlinien können Sie am Ende dieser Seite herunterladen.

      Bitte klicken Sie auf die einzelnen Überschriften um sich alle Formulare anzeigen zu lassen.



       Formulare Punkt 01 - 05 der Richtlinien

      Hier finden Sie alle Antrags- und Verwendungsnachweisformulare für Zuschüsse nach Punkt 01 bis Punkt 05 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen.

      Übersicht:
      - Punkt 01 Freizeiten
      - Punkt 02 Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Kinder- und Jugendarbeit

      - Punkt 03 Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
      - Punkt 04 Studienfahrten zum Thema Nationalsozialismus

      - Punkt 05 Studienfahrten zum Thema SED-Diktatur/DDR-Geschichte

      Die Formulare können Sie sich weiter unten herunterladen.

      Sollten Sie nicht alle Formulare einsehen können, klicken Sie bitte auf die Überschrift "Formulare Punkt 01 - 05 der Richtlinien".

       


      Downloads:


       Formulare Punkt 06 - 10 der Richtlinien

      Hier finden Sie alle Antrags- und Verwendungsnachweisformulare für Zuschüsse nach Punkt 06 bis Punkt 10 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen.

       

      Übersicht:
      - Punkt 06 Internationale Jugendbegegnungen
      - Punkt 07 Projekte

      - Punkt 08 Offene Jugendarbeit
      - Punkt 09 Beschaffung von Material für Maßnahmen der Kinder- und Jugendförderung

      - Punkt 10 Maßnahmen zur Förderung der Selbstbehauptung und Selbstverteidigung von Mädchen und Jungen

      Diese können Sie sich weiter unten herunterladen.

      Sollten Sie nicht alle Formulare einsehen können, klicken Sie bitte auf die Überschrift "Formulare Punkt 06 - 10 der Richtlinien".


      Downloads:


       Gedenkstätten

      Hier können Sie eine Übersicht über Gedenkstätten mit pädagogischem Begleitprogramm zu den Themen Nationalsozialismus und SED-Diktatur herunterladen.



      Downloads:


       Informationen zu § 72a SGB VIII, erweitertes Führungszeugnis

      Der Gesetzgeber hat zum 01.05.2010 das sogenannte erweiterte Führungszeugnis eingeführt.

       

      Vereine, Verbände, kommunale und sonstige Träger der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen erhalten nach den neuen Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit nur dann Zuschüsse, wenn sie dem Landkreis Gießen gegenüber erklären und sicherstellen, dass sie für die beantragten Maßnahmen keine Personen beschäftigen, die wegen einer Straftat nach den Paragraphen des §72a SGB VIII verurteilt worden sind. Dies ist nur über die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses möglich.

      Was beinhaltet der § 72a SGB VIII?
      Was ist das erweiterte Führungszeugnis und was beinhaltet es?

      Antworten auf diese Fragen und weitere Informationen können Sie sich weiter unten herunterladen.



      Downloads:


       Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen

      Hier können Sie die "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen" sowie deren Kurzfassung herunterladen.



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