Themenüberblick
Sie befinden sich hier: Home / Home

 Logo Ekom 21

 Logo Intergraph

 Logo Softplan

 

Kommunales GeodataWarehouse

 

Herzlich Willkommen zum webGIS-Projekt des Landkreises Gießen!

 Hilfe

Um sich mit den Möglichkeiten des webGIS vorab vertraut zu

machen, können Sie hier eine kurze Bedienungsanleitung

aufrufen, die die wichtigsten Funktionen erklärt.

 
   
 

 Zum Start unten klicken

 

Plugin Version

Januar 2007

 

Pluginfreie Version

Januar 2007

   

 

 

Unterschied zwischen der Plugin und Pluginfreien Version:

  • Plugin Version: Umfangreichere Funtkionalität wie Tooltips oder Transparente Layer
  • Pluginfreie Version: Eingeschränkte Funktionalität wie keine Tooltips oder keine Tranparente Layer

 

Folgenden Systemvoraussetzungen sind für den Aufruf der Landkreisdaten erforderlich:

  • Microsoft Internet Explorer ab Version 6.0 SP1 oder Mozilla Firefox
  • Für die Plugin Version wird der Adobe SVG-Viewer benötigt. Sollte der Adobe SVG-Viewer noch nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie ihn HIER herunterladen.
  • Microsoft XML Parser 4.0. Sollte der Microsoft XML Parser 4.0 noch nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie ihn HIER herunterladen.

 

 

Haftungsausschluss:

 

Die hier zur Verfügung gestellten Daten können veraltete Informationen enthalten und sind daher nicht als Unterlage bei Rechtsgeschäften oder als Nachweis in Verfahren vor Behörden (z.B. Bauanfragen) geeignet. Die Abgabe von aktuellen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist nur über die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) möglich. Die Betreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der im System abrufbaren Fachdaten.

 

Inhalt und Struktur des Internetauftritts sind urheberrechtlich geschützt. Der Nutzer darf die Inhalte nur im Rahmen der angebotenen
Funktionalitäten für seinen persönlichen Gebrauch verwenden. Er erwirbt keinerlei Rechte an den Inhalten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten, Grafiken und anderem Bildmaterial ist ohne Zustimmung des Landkreises Gießen nicht gestattet.