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    • Die Frauenbeauftragte

      Die Frauenbeauftragte oder auch die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Person in der Behörde, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst (sogenannte interne Aufgaben). Die Aufgaben werden in der Regel von einer Frau wahrgenommen.

       

      Zu den Aufgaben der Frauenbeauftragten gehören u.a.:

      • Den Vollzug des HGlG (Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung) und des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetztes) zu fördern und zu überwachen,
      • Sie wirkt bei allen Maßnahmen ihrer Behörde mit, die mit Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit so-wie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betreffen,
      • Organisation der Mädchenaktionstage,
      • Sie ist an Personalmaßnahmen (z.B. der Einstellung), organisatorischen und sozialen Angelegenheiten hinzuzuziehen,
      • Sie unterstützt Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen bzw. in Fällen von Benachteiligung,
      • Sie wirkt bei der Erstellung des Gleichstellungsplans mit.

       

      Frauenbeauftragte

       

      1. Heidemarie Lippold
      2. Kerstin Tews

      Tel.: 0641/9390-1570

      Tel.: 0641/9390-1490