Abfallvermeidung

Verschenkmarkt

Der einmal im Jahr stattfindende Verschenkmarkt ist ein Projekt des Eigenbetriebs Kreislaufwirtschaft mit der Jugendwerkstatt Gießen gGmbH. Während des Verschenkmarkts kann sich jeder Gast mitnehmen, was gefällt, ohne selbst Gegenstände mitzubringen. Wer etwas verschenken möchte, kann intakte Gegenstände im Vorfeld abgeben.

Verschenkt werden können Gegenstände bis zur Größe eines Stuhls, zum Beispiel Haushaltsgegenstände oder Spielzeug. Nicht gestattet sind Kleidung, Elektroartikel oder Bücher. Die Gegenstände sollten gut erhalten, sauber, gebrauchsfähig und in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Defekte Artikel oder Sperrmüll werden nicht angenommen. Mitmachen können nur Privatpersonen – keine Händler:innen auf der Suche nach Artikeln für den Weiterverkauf.

Spielregeln auf dem Verschenkmarkt:

  • Fair bleiben – auch andere Besucher:innen möchten in Ruhe stöbern können
  • Nur so viel mitnehmen, wie man tragen kann
  • Auf mitgebrachte Taschen achten und Fahrräder abschließen
  • Die Veranstalter haften nicht für Qualität, Betriebssicherheit und Inhalt der verschenkten Waren

Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft bietet zusätzlich eine digitale Plattform für den Verschenkmarkt “kost’ nix” an, auf der das ganze Jahr über Gegenstände verschenkt werden können.

Bodenbörse

Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft betreibt seine Bodenbörse als Teil des Verschenkmarkts “kost’ nix” und vermittelt damit zwischen Bodenanbietenden und -suchenden. Zum einen kann so die endgültige Ablagerung wertvollen Bodens verhindert werden. Zum anderen ergeben sich auch Kostenvorteile, denn bei der Abgabe an einer der verschiedenen Erdaushubannahmestellen im Landkreis wird eine Gebühr verlangt.

Durch die Bodenbörse kann Auffüllerde erstanden und ausgehobene Erde vermittelt werden. Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft tritt als reiner Vermittler auf. Über die jeweiligen Konditionen müssen sich die Verhandlungspartner selbst einigen. Ganz wichtig ist es für Bodensuchende, das Material vorher kritisch zu prüfen, ob es für den jeweiligen Zweck geeignet ist. der Landkreis kann hierbei keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Es findet keine Überprüfung statt.

Nach drei Monaten werden Anfragen automatisch gelöscht, falls keine andere Zeitspanne gewünscht wird. Da ein Angebotsüberschuss besteht, ist die Vermittlung nicht immer erfolgreich. Deshalb sollte auf einen möglichst geringen Anfall von zu entsorgendem Material geachtet werden, zum Beispiel durch Geländemodellierungen auf dem Baugrundstück.

Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft informiert bei Bedarf gerne über die vorhandenen Annahmestellen im Landkreis unter der Telefonnummer 0641 9390-1997.

Abfallberatung für Gewerbebetriebe

Zielgruppe

Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft bietet Beratungen für Gewerbebetriebe an. Unternehmen in Stadt und Landkreis Gießen aus den Bereichen Industrie, Handel, Handwerk, Wohnungswirtschaft, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie der Landwirtschaft können sich gerne beraten lassen. Ziel der kostenlosen Gewerbeabfallberatungen ist die Optimierung der Abfallentsorgung. Dienstleistungen reichen von der Beratung zu einzelnen abfallrechtlichen Fragestellungen bis hin zur Einpassung neuer Abfallwirtschaftskonzepte für Unternehmen.

Vorteile

  • Optimierung der betrieblichen Arbeitsabläufe im Entsorgungsbereich
  • Entsorgungssicherheit und Rechtssicherheit
  • Transparente Kosten
  • Reduzierung der Entsorgungskosten

Angebot

  • Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Abfallsituation im Betrieb
  • Ausarbeitung möglicher Ansatzpunkte in Form einer Schwachstellenanalyse (Abfallströme, Entsorgungswege, etc.) und Bewertung der bestehenden Entsorgungsverträge
  • Prüfung möglicher Ansatzpunkte unter abfallwirtschaftlichen, innerbetrieblichen und abfallrechtlichen Gesichtspunkten
  • Mitarbeiterschulungen zur Einpassung eines neuen Entsorgungskonzeptes
  • Ständiger Dialog während der Tätigkeit mit den Verantwortlichen des Unternehmens über mögliche praktikable und sinnvolle Verbesserungen der Entsorgungssituation
  • Gespräche und Vorverhandlungen mit Verwaltungen und Behörden
  • Analyse und Erläuterung verschiedener Lösungsmöglichkeiten
  • Erstellung eines Entsorgungskonzeptes