Bildung und Teilhabe

“Mitmachen möglich machen” – mit diesem Leitsatz wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Seitdem stehen neue Leistungsarten zur Verfügung, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Aktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen, Kultur und Freizeit zu ermöglichen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

  • Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) – Kontakt: Jobcenter
  • Leistungen nach SGB XII (Grundleistung) – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
  • Wohngeld – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
  • Kinderzuschlag – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz – Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
  • Sonderfälle: Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien, die keine der oben genannten Leistungen beziehen sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen – Kontakt: Jobcenter

Leistungen

  • Schulbedarf bis zu 174 Euro im Jahr
  • Mittagessen
  • Schulausflüge und Klassenfahrten
  • Eintägige oder mehrtägige Kita-Ausflüge
  • Soziale und kulturelle Teilhabe (zum Beispiel Vereine, Freizeiten, Musikschulen) bis 18 Jahre in Höhe von maximal 180 Euro im Jahr
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung und Nachhilfe

Anträge

Famillien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen einen Globalantrag für jedes ihrere Kinder ausfüllen. Die Bescheinigung ist bei der Kommunalen Stelle vorzulegen. Sie ist dem Bescheid über das Wohngeld oder dem Kinderzuschlag beigefügt.

Weitere Leistungen werden mit den Anlagen 1 bis 5 beantragt. Bei Kindern, die eine Vorschule besuchen, und Jugendlichen, die über 15 Jahre alt sind, ist eine Schulbescheinigung miteinzureichen.