Lebensmittelbelehrung

Wer beruflich Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht eine Lebensmittelbelehrung durch das Gesundheitsamt. Ausgenommen davon ist examiniertes Krankenpflegepersonal.

Die etwa einstündige Belehrung ist lebenslang gültig, wenn in den folgenden drei Monaten erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufgenommen wird. An der Belehrung können nur Personen teilnehmen, die in Stadt oder Landkreis Gießen leben.

Bei Gruppen über 20 Personen kann die Belehrung auch vor Ort, beispielsweise im Betrieb, stattfinden. Informationsmaterial zur Belehrung gibt es auf dieser Seite in mehreren Sprachen. Wer für die Belehrung eine dolmetschende Fachkraft braucht, muss diese selbst mitbringen. Die Belehrung kostet 29 Euro.

Wer teilnehmen möchte, muss sich online anmelden. Termine können höchstens innerhalb der nächsten sechs Wochen gebucht werden. Neue Termine werden stufenweise freigeschaltet.